Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für folgende Bergbahnen des Oberwallis:


  • Aletsch Bahnen AG
  • Belalp Bahnen AG
  • Bellwald Sportbahnen AG
  • Bergbahnen Hohsaas AG
  • Touristische Unternehmung Grächen AG


1. Produkt/Gültigkeit

Der „BikePass Oberwallis“ berechtigt den jeweiligen Karteninhaber (Biker&Bike) zur unbeschränkten Benützung der Bergbahnen der teilnehmenden Unternehmungen.

Die Gültigkeit im Rahmen der Poolverrechnung beschränkt sich auf die jeweilige Sommersaison (tatsächlicher Betrieb) der einzelnen Unternehmungen.


2. Altersklassen

Für den BikePass Oberwallis gelten unabhängig von den jeweils internen/lokalen Regelungen, die folgenden Altersklassen:


Kleinkinder: bis 5.99 Jahren, gratis

Kinder: ab 6 Jahren bis und mit 15 Jahren

Jugendliche: ab 16 Jahren bis und mit 19 Jahren

Erwachsene: ab 20 Jahren


Für die Abgabe von Karten der Personenklassen Kleinkinder, Kinder und Jugendliche ist eine gültige Identitätskarte vorzulegen. Entscheidend ist das Geburtsdatum.


3. Preise

Es wird nicht zwischen Einheimischen und Gästen unterschieden. GA und ½-Abo gelten nicht. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der BikePass Oberwallis ist nicht mit anderen Angeboten/Aktionen kumulierbar.


4. Rückerstattungen

Rückerstattungen (nur gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses) können nur durch die jeweilige Verkaufsgesellschaft erfolgen. Dabei sind die folgenden Rückerstattungsansätze massgebend:


Zeitpunkt Antrag Rückerstattung / Rückerstattung

Nicht benutzte Saisonkarten (bis 31.10.) / Kaufpreis – 10%

Bis 31.06. / Kaufpreis – 20%

Bis 15.07. / Kaufpreis – 50%

Bis 31.07. / Kaufpreis – 75%

Nach dem 31.07. / Keine Rückerstattung


Eine Kopie des Belegs für die Rückerstattung sowie die Kopie des ärztlichen Attests sind der Pooladministration per Saisonende zuzustellen.

 

Kann der BikePass Oberwallis wegen ungünstigem Wetter oder höherer Gewalt nicht benutzt werden, so besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung, dies gilt auch für zwischenzeitlich deponierte Abos.


5. Fahrkarte BikePass Oberwallis

Pass vergessen

Falls der Inhaber seinen BikePass Oberwallis vergessen hat, kauft er eine neue Fahrkarte. Nach Vorweisen des BikePass Oberwallis zu einem späteren Zeitpunkt, wird das gekaufte Ticket am Ort des Kaufs rückvergütet, wenn an diesem Tag der Pass benutzt wird.


Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl kann gegen Vorweisen der Kaufquittung ein neues Abo ausgestellt werden. Die Ersatzkarte kostet Fr. 10.00.


Missbrauch/ Fälschung

Jede missbräuchliche Benützung des BikePass Oberwallis sowie die Änderung der darin enthaltenen Angaben durch Reisende, hat den sofortigen Entzug des Abos ohne Entschädigung zur Folge. Straf- und zivilrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.


Ausschluss vom Transport

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • Betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmittel stehen
  • Sich nicht an die Vorschriften der jeweiligen Unternehmung halten
  • Die Anordnungen des zuständigen Personals nicht befolgen.

Ergänzend gelten die AGBs der jeweiligen teilnehmenden Bergbahnen.


Für den BikePass Oberwallis


  • Aletsch Bahnen AG
  • Belalp Bahnen AG
  • Bellwald Sportbahnen AG
  • Bergbahnen Hohsaas AG
  • Touristische Unternehmung Grächen AG


Naters, 30. April 2024


Alterskategorien und Tarife

Alterskategorien

Für den Sommer 2024 sind folgende Jahrgänge massgebend für die Preiskategorien:


Kleinkinder: 2018 und jünger, gratis

Kinder: 2008 – 2017

Jugendliche: 2004 – 2007

Erwachsene: 2003 und älter


Preise

Erwachsene: CHF 570.-

Jugendliche: CHF 445.-

Kinder: CHF 320.-

Kleinkinder: Kostenlose


* Alle Preise in Schweizer Franken